RundumTour

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Bezahlung der Startgebühr akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von pohlevents.

§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als AGB bezeichnet) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen pohlevents | Schweriner Str. 50a | 01069 Dresden, zu erreichen unter Tel.: 0351‐65352309 sowie E‐Mail: info (at) pohlevents.de (nachfolgend Veranstalter) und dem Teilnehmer zur durchgeführten Sportveranstaltung (nachfolgend Veranstaltung).

2. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt in Textform zu.

3. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers (aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Bezeichnung nur in männlicher Form) gegenüber dem Veranstalter sind an die unter Abs. 1 genannten Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.

 

§ 2 Anmeldung, Startplatz & Mindestalter

1. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Anmeldung voraus. Hierfür werden durch den Veranstalter folgende Daten des Teilnehmers erhoben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail, Adresse, Bankverbindung und T‐Shirt‐Größe.

2. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich mit Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter.

3. Mit der Anmeldung erklärt der Fahrer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und  akzeptiert zu haben sowie die Straßenverkehrsordnung während der Tour zu beachten.

4. Der Startplatz ist nicht übertragbar. Startplätze dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters übertragen werden.

5. Teilnehmer, die am Veranstaltungstag jünger als 14 Jahre sind, müssen durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte begleitet werden und können kostenfrei mitfahren. Diese müssen trotzdem online angemeldet werden und bekommen ein Starterpaket.

6. Teilnehmer, die am Veranstaltungstag 14 bis 17 Jahre alt sind und ohne Eltern bzw. Erziehungsberechtigte fahren möchten, müssen eine Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei der Veranstaltung immer bei sich führen.

 

§ 3 Teilnahmegebühr & Rückerstattung

1. Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird vom Veranstalter eine Teilnahmegebühr erhoben. Diese wird vom Veranstalter per SEPA‐Lastschrift vom angegebenen Bankkonto des Teilnehmers eingezogen.

2. Es besteht kein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers bei Nichtantritt des Startplatzes.

3. Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden, besteht ebenfalls kein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers.

4. Muss die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden, besteht ein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers.

 

§ 4 Sicherheitsmaßnahmen & Pflichten des Teilnehmers

1. Die Startnummer ist gut sichtbar am Fahrrad oder Körper zu tragen.

2. Sämtliche, von den Teilnehmern zu beachtenden, organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten des Veranstalters, per E‐Mail oder direkt vor Ort am Tag der Veranstaltung.

3. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals und der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung auszusprechen.

4. Der Veranstalter kann Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auch ausschließen, insbesondere wenn sie versuchen, auf andere als in diesen Teilnahmebedingungen beschriebene Weise an der Veranstaltung teilzunehmen, versuchen die Veranstaltung zu stören oder unsportliches Verhalten zeigen.

5. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in den Fällen der Absätze 3 und 4 nicht.

6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

§ 5 Haftungsausschluss

1. Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt, entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund von, vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.

2. Mit seiner Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.

3. Der Teilnehmer ist selbst verpflichtet, seine gesundheitliche und körperliche Eignung für die Veranstaltung vor Teilnahme ärztlich überprüfen zu lassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle vor Veranstaltungsbeginn auftretender gesundheitlicher oder körperlicher Beschwerden, die sich auf seine Fähigkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung auswirken können, von der Teilnahme zurückzutreten.

4. Der Veranstalter haftet nicht für Folgen beim Teilnehmer liegenden, gesundheitlichen Risiken.

5. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Teilnehmer unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden, die auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, scheidet eine weitergehende Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus.

6. Die Haftungsbegrenzungen in § 5 Abs. 5 finden keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

7. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen der Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt.

8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände sowie für (nicht schuldhaft durch den Veranstalter verursachte) Schäden an der Kleidung oder das Equipment des Teilnehmers.

9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und/oder die mit ihm verbundenen Parteien von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem Verstoß des Teilnehmers gegen die vorstehenden Erklärungen und/oder auf einer fahrlässigen und/oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung beruhen.

 

§ 6 Ausrüstung Sportveranstaltungen im Bereich Radfahren

1. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein technisch vollkommen intaktes zweirädriges Fahrrad.

2. Aus Sicherheitsgründen sind nicht zugelassen: Bahnräder, Singlespeeds und Fixies aller Art.

 

§ 7 Versicherung

1. Der Veranstalter führt die Veranstaltung mit größter Sorgfalt durch. Trotzdem lassen sich Unfälle nicht völlig vermeiden. Der Teilnehmer erkennt an, dass der Veranstalter für den Teilnehmer keine Versicherung abgeschlossen hat.

2. Der Abschluss von Versicherungen (einschließlich einer Unfall‐ und Sachversicherung) fällt somit in die alleinige Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern, einen solchen Versicherungsschutz nach eigenem Ermessen abzuschließen.

 

§ 8 Datenerhebung und verwertung

1. Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltungen erhebt der Veranstalter entsprechende personenbezogene Daten. Jeder Teilnehmer willigt gegenüber dem Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Benutzung, Verbreitung und Veröffentlichung von Bildmaterial, Filmaufnahmen und Printmedien zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken ohne Anspruch auf Vergütung, ein.

2. Mit der Anmeldung wird das Einverständnis erklärt, dass die erfassten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der Veranstaltung einschließlich des Zwecks einer medizinischen Betreuung auf der Strecke und beim Zieleinlauf betreuenden medizinischen Dienste, durch den Veranstalter sowie dem beauftragten Dienstleister für Verwaltung der Anmeldungen und weiterer Services (z. B. Einladungesversand für das nächste Jahr u.ä.) EDV‐technisch erfasst, be‐ und verarbeitet sowie gespeichert werden dürfen.

 

§ 9 regelwidriges Verhalten

1. Werden bei der Veranstaltung Startnummern verwendet, so sind diese gemäß den vom Veranstalter formulierten Anforderungen zu tragen bzw. anzubringen.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte unwirksam sein, so tritt die, diesen Geschäftsbedingungen am nächsten stehende gesetzliche Regelung in Kraft. Die übrigen Punkte bleiben weiterhin wirksam. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden, Sachsen.
 

 

Dresden, den 18. März 2022